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Information zur Schülerbeförderung – Tarifanpassung
- 15. Dezember 2015
- Gepostet von: Katrin Ebinger-Möll
- Kategorie: Archiv
Im Rahmen der Schülerbeförderungskostenerstattung sind von den Eltern bzw. Schülern nach § 6 Abs. 1 SBKS zu den nötigen Beförderungskosten Eigenanteile in Höhe des jeweils gültigen Fahrpreises einer Schülermonatskarte für die Preisstufe 1 des Verkehrsverbundes Neckar-Alb-Donau GmbH zu entrichten. Diese sind an die Tarifanpassung von naldo gekoppelt.
Mit der Tarifanpassung des Verkehrsverbundes Neckar-Alb-Donau GmbH zum 01.01.2016, bei der der Preis einer naldo-Schülermonatskarte der Preisstufe 1 von bisher 40,60 € auf 42,10 € ansteigt, erhöhen sich damit auch die zu entrichtenden Eigenanteile auf monatlich 42,10 € auf ab 01.01.2016.
Auf die Möglichkeit der Befreiung vom Eigenanteil bei wirtschaftlicher Härte (§ 7 Abs. 1 SBKS) und der Befreiung vom Eigenanteil wegen der Dritten-Kind-Regelung (wenn bereits für zwei Kinder Eigenanteile bzw. Fahrkarten gelöst werden, kann der dritte und jeder weitere Eigenanteil erlassen werden, § 6 Abs. 2 SBKS) wird gesondert hingewiesen. Anträge auf Befreiung vom Eigenanteil wegen wirtschaftlicher Härte bzw. bei der Dritten-Kind-Regelung können bei der Schule bzw. dem Schulträger gestellt werden.
Schüler aus Familien mit Sozialhilfegewährung nach SGB XII, Arbeitslosengeld II nach SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten die Fahrkarten gegen die Entrichtung von 5,00 € je Kind und Monat als Eigenbeteiligung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets weitestgehend kostenfrei.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Ihr Schulträger, Stadt Münsingen, Herr Kuhn, Telefon 07381/182-138 und das Schulsekretariat, Telefon 07381/93560.