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Notfallbetreuung
- 14. März 2020
- Gepostet von: Katrin Ebinger-Möll
- Kategorie: Archiv Neuigkeiten
Liebe Eltern der Klassen 5 und 6,
trotz der Schließung des Gymnasiums startet auch in Münsingen ab nächster Woche eine Notfallbetreuung für unsere Schüler der Klassenstufe 5 und 6. Anspruch auf diese Betreuung haben Familien, deren Eltern in sog. „Bereichen kritischer Infrastruktur“ arbeiten. Welche Familien sind betroffen? Hierzu ein Auszug aus dem Schreiben unserer Kultusministerin Frau Dr. Susanne Eisenmann:
„Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler.“
Falls Sie die Betreuung in Anspruch nehmen, melden Sie sich bitte am Montag direkt im Sekretariat oder über den Elternvertreter.