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Masernschutzgesetz
- 3. Oktober 2020
- Gepostet von: Katrin Ebinger-Möll
- Kategorie: Archiv Neuigkeiten
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Liebe Eltern,
im Rahmen des Masernschutzgesetzes vom 1. März 2020 gibt es die Vorgabe, dass Sie der Schule bis zum 31. Juli 2021 einen Nachweis vorlegen, dass Ihr Kind ausreichend gegen Masern geimpft oder immun ist. Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, uns den Impfpass an den Elternabenden vorzulegen.