- VorbemerkungAlle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind für die angemessene und sinnvolle Benutzung des ihnen anvertrauten Gutes und für die Anwendung und Einhaltung einer dafür bestimmten Ordnung verantwortlich.
- Benutzung des Schulgebäudes
- Schulgebäudeöffnung und -schließung / Auswärtigenraum
Das Schulgebäude kann von Schülern ab 7:15 Uhr betreten werden.
Eine Viertelstunde nach allgemeinem Unterrichtsschluss wird das Schulgebäude mit Ausnahme des Auswärtigenraums geschlossen. - Fluchttüren und Nottreppenhaus
Die Fluchttüren und das Nottreppenhaus dürfen nur im Notfall benutzt werden. Nur die Fluchttür im Treppenhaus des Neubaus darf als Ausgang benutzt werden. - Aufzug
Die Benutzung des Aufzugs ist Schülern nur mit Genehmigung einer Lehrkraft oder des Sekretariats gestattet. - Außerstundenplanmäßige Benutzung des Schulgebäudes
Für unterrichtsbezogene Arbeiten und für Klassenfeste können die Räumlichkeiten der Schule benutzt werden. Eine Erlaubnis ist vorher bei der Schulleitung und beim Hausmeister unter Benennung eines Verantwortlichen einzuholen. Bei SMV-Veranstaltungen gilt die Regelung für Schülerfeste. - Für die Benutzung der Räume 208 und 301 sowie für das Oberstufenlernzentrum (OLZ) gelten gesonderte Ordnungen. Dies trifft auch für die Benutzung des Schulgebäudes für Schulfeste zu sowie für die Benutzung der Computer.
- Anschläge
Das Anbringen von Plakaten und Bekanntmachungen jeglicher Art ist ausschließlich nach Genehmigung durch das Sekretariat an den dafür ausgewiesenen Flächen
- Schulgebäudeöffnung und -schließung / Auswärtigenraum
- Unterrichtsbeginn und Pausenordnung
- Unterrichtsbeginn
Direkt nach dem Läuten zum Unterricht sucht jeder Schüler seinen Platz auf. Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend, so meldet dies der Klassensprecher dem Sekretariat bzw. im Lehrerzimmer. Ist dort niemand anzutreffen, so wendet sich der Klassensprecher an eine Lehrkraft im Nachbarzimmer. - Pausenordnung
In der großen Pause (9:20 – 9:35 Uhr) verlassen alle Schüler die Unterrichtsräume und halten sich im Pausenbereich auf. Die Klassen- und Fachräume sind während dieser Pause abgeschlossen. Zum Pausenbereich gehören: Die Flure, das Treppenhaus, die Aula (ohne Rampe), der Auswärtigenraum, der Pausenhof bis zu den Treppen und der Rasen südlich des Schulgebäudes, sofern dieser zum Betreten freigegeben ist. Während der großen Pause übernehmen die Klassen 5 bis 9 für jeweils eine Woche den Ordnungsdienst. - In den anderen Pausen halten sich die Schüler, denen ein Klassenraum zugeteilt ist, in diesem Raum auf. Die übrigen Schüler versammeln sich vor dem Fach- bzw. Unterrichtsraum, in dem der nächste Unterricht stattfindet.
- Unterrichtsbeginn
- Schulbereich
- Der Schulbereich umfasst das gesamte Gelände zwischen den Gehwegen. Das Verlassen des Schulbereichs während der Schulzeit ist Schülern der Klassen 5 bis 10 grundsätzlich untersagt. Bei unerlaubter Entfernung entfällt auch der Versicherungsschutz. In dringenden Ausnahmefällen dürfen Schüler der Klassen 5 bis 10 mit Genehmigung einer Lehrkraft das Schulgelände während der Schulzeit verlassen.Für Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 bedeutet Schulzeit die Zeit ihres individuellen Stundenplans.
- Der Rasen darf nur dann betreten werden, wenn ein entsprechendes Schild mit dem Zeichen „R“ dies anzeigt.
- Allgemeine Verhaltensregeln
- Niemand darf sich und andere mutwillig gefährden. Das Hantieren mit gefährlichen Gegenständen, das Werfen von Schneebällen sowie das Sitzen auf den Geländern des Treppenhauses und auf Fensterbänken sind untersagt. Durchgänge sind jederzeit freizuhalten. Fahrzeuge wie Skateboards, Cityroller u.Ä. dürfen nicht auf dem Schulgelände benutzt werden, können aber bei Bedarf im UG abgestellt werden. Das Ballspielen ist nur mit Softbällen auf dem Schulhof und dem Rasen erlaubt.
- Um Diebstählen vorzubeugen, sind Wertsachen aus den Kleidungsstücken an der Garderobe und aus den unbeaufsichtigten Schultaschen zu entfernen. Für die Nutzung der Schließfächer gelten gesonderte Regeln.
- Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
- Sämtliche Räume und Einrichtungsgegenstände sind in geordnetem und sauberem Zustand zu halten, auftretende Sachschäden sind umgehend dem Fachlehrer zu melden. Die gesonderten Ordnungen von Räumen wie Computerraum, Schülerbücherei sind Bestandteil der Hausordnung. Die Fenster des Schulgebäudes dürfen nur bei Anwesenheit einer Lehrkraft ganz geöffnet werden. Zwei Klassenordner sind in besonderem Maße für die Ordnung im Unterrichtsraum verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehört das Schließen der Fenster nach Unterrichtsschluss, das Beschaffen der Kreide (Ausgabe beim Hausmeister 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn und in der großen Pause), das Reinigen der Tafel und das Ausfegen des Unterrichtsraums. In jedem Raum ist von der Klasse nach Ende des täglichen Unterrichts aufzustuhlen.
- Die Grundsätze der Hygiene sind von allen Schulangehörigen selbstverständlich einzuhalten. Besonders auf den WCs ist auf Sauberkeit zu achten. Mäntel und Jacken gehören an die Garderobe. Das Kaugummikauen ist im Schulbereich untersagt.
- Im Schulbereich ist das Rauchen den Schülern untersagt. Vorbehaltlich des jährlichen Beschlusses durch die Gesamtlehrerkonferenz und die Schulkonferenz ist es Schülern ab 18 Jahren in der dafür ausgewiesenen Raucherecke, z. Zt. Terrasse des OLZ, gestattet zu rauchen.
- Die Benutzung von Mobiltelefonen und elektronischen Kleingeräten jeglicher Art (z.B. MP3-Player) ist für Schüler auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten, d.h. die Geräte dürfen nur in ausgeschaltetem Zustand in der Schultasche mitgeführt werden. Schüler, die von 12:50 Uhr bis 14:10 Uhr keinen Unterricht haben, dürfen in diesem Zeitraum ihre Geräte benutzen. Schüler der Kursstufe dürfen ihre Geräte auch in Hohlstunden in den Räumen 208, 301 sowie dem OLZ nutzen.
Weitere Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung einer Lehrkraft. - Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
Schlussbemerkung
Die Hausordnung ist Bestandteil der Schulordnung. Sie muss laufend den behördlichen Bestimmungen angepasst werden. In jedem Fall gelten die neuesten Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Erlasse.
In den Räumlichkeiten der Astrid-Lindgren-Schule gilt deren Hausordnung.